

Laut DIN-Norm müssen Blockhäuser, deren Außenwände der direkten Bewitterung ausgesetzt sind, grundsätzlich mit amtlich zugelassenen chemischen Produkten imprägniert werden.
Die Behandlung der Holzfassade mit Lasuren oder deckendem Anstrich entsprechen nicht den DIN-Anforderungen eines vorbeugenden chemischen Holzschutzes.

Eine DIN-konforme Imprägnierung kann nur mit dem so genannten Kesseldruckverfahren erfolgen. Eine Unterscheidung von Außen- oder Innenseite der Blockbohlen ist dadurch nicht möglich.
Einzig mögliche Ausnahme von der DIN bezüglich Imprägnierung: Bei Häusern, die die RAL-Gütezeichen tragen und damit nachweislich die im „Merkblatt Nr. 2" des Verbandes dargestellten baulich-konstruktiven Regeln im Hinblick auf Standsicherheit und Dauerhaftigkeit von Blockkonstruktionen einhalten, darf man auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz verzichten!
